- 1 Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
- Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- 3 Urheberrecht an Aufzeichnungen
- Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
- Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
- 4 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluß von der Veranstaltung
- Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nach Zustimmung des Veranstalters übertragbar.
- Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluß gem. § 1 – bis einschließlich 30.06.2025 wird keine Stornogebühr fällig.
- Bei Rücktritt nach dem 30.06.2025 versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht oder nur teilweise zurückerstattet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor Personen von der Veranstaltung aus ernstlichen Gründen auszuschließen. Sollte dies auf der Veranstaltung erfolgen, wird der Teilnahmebetrag nicht erstattet.
- 5 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
- Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 2,50 pro Mahnung fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
- Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überläßt. Die gesetzte Zahlungsfrist muß mindestens 8 Tage betragen.
- Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
- Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- 6 Änderungen im Programmablauf
- Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Darstellern (GSC/NSC), der Ausfall einzelner Beiträge oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
- 7 Hinweis zum Datenschutz
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, daß seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
- Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax und Email umfassen. Diese Stammdaten werden bis einen Monat nach der Veranstaltung gespeichert. Ausgenommen sind Daten von Personen, mit denen weiter ein Schuldverhältnis besteht.
- Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt.
- Die Daten werden ausschließlich zur Teilnehmerverwaltung und für Veranstaltungsinformationen genutzt.
- 8 Online-Streitschlichtung
- Wir nehmen nicht an der Online-Streitschlichtung teil.
- Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, insbesondere Nichtbeachtung der Hausordnung, nachhaltige Störungen der Veranstaltung oder Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen der Location oder der Veranstalter, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.
- Der Veranstalter behält sich vor, abweichend von etwaigen gesetzlichen Regelungen, eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen zu erlassen, um den Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden zu verbessern.
- Gerichtsstand ist Göppingen/Deutschland.
- Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.